dein studium. dein bafög.

Geld vom Staat zum Studienstart.

Weil du nur gewinnen kannst!

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG soll denen helfen, die sich die Kosten eines Studiums oder anderen Ausbildung nicht leisten können. Das Ziel der Förderung durch den Bund ist es also, ein Studium für alle möglich zu machen. Klingt gut, oder?
BAföG beantragen kann erstmal jede*r. In NRW bearbeiten die Studierendenwerke vor Ort die entsprechenden Anträge und prüfen individuell ob eine Förderung möglich ist. Dabei lohnt es sich eigentlich immer die zugegeben nervigen Formblätter zu bearbeiten und einzureichen. Denn die BAföG Förderung besteht zur Hälfte aus einem Zuschuss und zur Hälfte aus einem Darlehen, d.h. in jedem Fall müsst ihr höchstens 50% zurückzahlen. Außerdem müssen BAföG Empfänger*innen keine GEZ-Gebüren bezahlen – egal wie hoch die zugesagte Förderungssumme ist. Der Höchstsatz, den man monatlich bekommen kann, beträgt im Wintersemester 2020/21 übrigens 861€. Ein BAföG Antrag hat sich aber sogar gelohnt, wenn er am Ende abgelehnt wird. Er geht nämlich trotzdem in die Statistiken ein und zeigt, dass Studieren noch immer eine finanzielle Herausforderung ist und nicht für jede*n gleichermaßen möglich ist. Die Antragzahlen sinken leider wie auch die Zahlen der BAföG Empfänger*innen jährlich aufgrund der bürokratischen Hürden immer weiter, was zu dem Trugschluss in der Politik führt, dass auch die Bedürftigkeit sinkt. Dem sollten wir entgegenwirken. Also nutze unsere Hilfestellungen, lass dich beraten und stell jetzt deinen BAföG-Antrag!

BAföG-Empfänger*innen

Studierende

Aktuell empfangen nur knapp 17% aller Studierenden BAföG. Das sind noch einmal 6,4% weniger als noch im Jahr 2019. Das muss sich ändern.

Zeit für die Rückzahlung

maximale Schulden

Erst 5 Jahre nach Ende der Förderhöchstdauer müsst ihr anfangen das BAföG zurückzuzahlen. Entweder auf einmal oder über bis zu 20 Jahre in Raten. Egal wie viel BAföG ihr insgesamt bekommen habt: Zurückzahlen müsst ihr immer nur max. 10.000€.

Das Formblatt 1 bezieht sich auf dich, also auf die Person, die Bafög beantragt.

Zuerst müssen Angaben zur angestrebten Ausbildung und zur eigenen Person angegeben werden. Wenn du dich ummeldest bzw. schon umgemeldet hast, kannst du deine neue Adresse auch beim ständigen Wohnsitz angeben. Dann brauch auch keine Adresse beim Wohnsitz während der Ausbildung angegeben werden.

Achte darauf, dass du deine richtige Kontoverbindung angibst, auf das Konto wird das Bafög Geld überwiesen!

Des Weiteren werden Angaben zur Krankenversicherung erfragt und du musst deine Steueridentifikationsnummer angeben. Falls du die nicht weißt, können vielleicht z.B. deine Eltern helfen. Die Angaben zu den eigenen Kontaktdaten ist freiwillig, achte aber darauf, dass du angibst, wo dein Bafög Bescheid hingeschickt werden soll.

Achte bei den Angaben zur Einkommensfeststellung auf den Bewilligungszeitraum (i.d.R. 1 Jahr), dieser fängt meistens am Semesterstart an (z.B. 10/2020). Deine Einnahmen werden auf den Bewilligungszeitraum hochgerechnet, du kannst also bei z.B. einem 450€ Job ausrechnen, wie viel du in dem Jahr verdienen wirst. Achte darauf, dass du über einen bestimmten Betrag nicht drüber kommen solltest, das kann dir sonst abgezogen werden. Achte auch auf z.B. Angaben zu Unterhalt oder Waisengeld. Vergiss nicht die Nachweise der Einnahmen beizufügen.

Der schulische und berufliche Werdegang muss nur bei einem Erstantrag angegeben werden. In der Tabelle sollte die Schullaufbahn, bisherige Ausbildungszeiten, Praktika, Freiwilligendienste usw. angegeben werden.

Es stehen auch einige Tipps am Rand des Antrags!

Außerdem nicht vergessen:

  • Alle erforderlichen Nachweise hinzufügen
  • Den eigenen Namen oben auf den Seiten bei „auszubildende Person“ eingeben
  • auf Vollständigkeit achten
  • Datum & Unterschrift
  • falls das nicht euer erster Bafög Antrag ist: Förderungsnummer angeben

Die Immatrikulationsbescheinigung nach §9 BAföG ersetzt dieses Formular in den allermeisten Fällen. Diese Bescheinigung kann an den meisten Unis einfach online im Rückmeldeportal heruntergeladen werden.

Studierende der Uni können sich das Dokument im SelfService herunterladen.

Studierende der FH könne sich das Dokument im myFH-Portal herunterladen.

Studierende der Katho können sich das Dokument im Qis-Portal unter Studiumsverwaltung herunterladen.

Formblatt 3 ist die Einkommenserklärung und sollte von den Personensorgeberechtigten (Eltern), soweit vorhanden jeweils von beiden ausgefüllt werden.

Formblatt 3 entfällt bei elternunabhängigem BAföG, wenn:

  • du zwischen 30 – 35 Jahre alt bist und im Master studierst
  • du bei Beginn des Bachelors über 25 Jahre alt bist
  • ein Härtefall vorliegt

In einigen Fällen ist es für Studierende schwer an die notwendigen Unterlagen ihrer Eltern für den BAföG Antrag zu kommen und diese dem Amt vorzulegen. Gründe hierfür sind üblicherweise:

  • fehlender Kontakt zu Elternteilen
  • Weigerung von Elternteilen die Einkommensnachweise zur Vefügung zu stellen
  • Weigerung der Eltern Unterhalt zu leisten

Also, was tun, wenn ich keine Einkommensnachweise meiner Eltern für meinen BAföG-Antrag bekomme?

  • Für diese Fälle gibt es das BAföG-Formblatt 8 bzw. den Antrag auf Vorausleistung
  • Im Zweifel wird auch das Einkommen geschätzt
  • Im Worst-Case kannst du deine Eltern auf Auskunft verklagen

Was ist, wenn meine Eltern selbständig sind?

  • bei Selbstständigkeit der Eltern / eines Elternteils ist es i.d.R. eher unwahrscheinlich BAföG zu bekommen
  • das Einkommen wird über den Mittelwert der letzten zwei Jahre berechnet und dementsprechend schwankt der BAföG-Satz dann zumeist jedes Jahr

Das Formblatt 4 dient der Feststellung des zusätzlichen Bedarfs in Verbindung mit Formblatt 1. Dabei gibt es besondere Freibeträge im Kontext von Kindern von BAföG-Berechtigten.

Das Formblatt 5 ist die Leistungsbescheinigung, die in der Regel nach dem dritten Semester ausgefüllt werden muss.

Bis zu diesem Zeitpunkt muss eine Mindestzahl an Creditpoints nacgewiesen werden (je nach Studiengang und Studienlänge ca. 90-120 Punkte im Bachelor und ca. 60 Punkte im Master).

Eine Bescheinigung über das Mitwirken in der Hochschulpolitik (z.B. in einer Fachschaft, im Studierendenparlament, im AStA, …) kann zu einer Verschiebung der Erbringung des Leistungsnachweises führen. Hier gilt: Engagement besser früher als später anrechnen lassen.

Die Bescheinigungen für Formblatt 5 erhältst du:

  • bei der Uni XXX
  • bei der FH XXX
  • bei der KatHo über die BAföG-Beauftragten

Das Formblatt 6 kann ausgefüllt werden, wenn du ein oder mehrere Semester im Ausland bist. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • vor dem Antritt oder bei Planung eines Auslandspraktikums oder einer Auslandsausbildung wird das Formblatt 6 relevant
  • zusammen mit Formblatt 09, dem ‚Folgeantrag auf Ausbildungsförderung‘ ist dieses einzureichen

Im Regelfall wird Bafög auf Basis des vorletzten Kalenderjahres berechnet. Ist das Einkommen der Personensorgeberechtigten oder der Ehepartner*in, auf dessen Basis der Bafög Satz berechnet wird im Bewilligungszeitraum niedriger als im vorletzten Kalenderjahr, kann man einen Antrag auf Aktualisierung des Einkommens stellen. Das bedeutet, dass das voraussichtliche Einkommen während des Bewilligungszeitraums zur Berechnung der Höhe des Bafög Satzes genutzt wird.

  • Was, wenn ich die genaue Höhe des Einkommens noch nicht kenne?
    In dem Fall muss geschätzt und anschließend im Folgejahr mit der Steuererklärung des Bewilligungsjahres oder ähnlichem die genaue Höhe des Einkommens nachgewiesen werden. Sollte die Schätzung deutlich unter dem angegebenen Einkommen liegen, kann es sein, dass man eine Nachzahlung erhält. Andersherum kann es aber auch passieren, dass bei einer zu niedrigen Ansetzung des Gehaltes Geld zurückgefordert wird.
    Es empfiehlt sich daher den Aktualisierungsantrag erst zu stellen, wenn ein Gehalt abzuschätzen ist, da dadurch die Gefahr einer möglichen Rückzahlungsforderung gemindert wird. Im Zweifelsfall lässt sich auch bis zum Ende des Bewilligungszeitraums noch ein Aktualisierungsantrag stellen.
  • Kann ich zwei Elternteile mit einem Formblatt abdecken?
    Nein, das geht leider nicht. Jede Personensorgeberechtigte oder Ehepartner*in muss einen eigenen Antrag auf Aktualisierung des Einkommens stellen.
  • Und Achtung: Ist die Aktualisierung einmal bewilligt, lässt sie sich nicht mehr rückgängig machen.
  • Notwendige Nachweise:
    Grundsätzlich muss für jede angegebene Position auf dem Formblatt ein Beleg nachgewiesen werden. Dies geht beispielsweise über Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide oder andere Bewilligungsbescheide

Wenn dir deine Eltern dir deinen zustehenden Unterhalt nicht bezahlen (wollen), oder ihre Aussage hinsichtlich ihrer Einkommenssituation verweigern und dadurch deine Ausbildung gefährden, kann mit Formblatt 8 beim Bafög Amt ein Antrag auf Vorausleistung der Bafög Zahlung gestellt werden.

Gestellt werden kann der Antrag nur bis zum Ende der Bewilligungsfrist, also nur bis zum letzten Monat des aktuellen Bewilligungszeitraums.

Eine Gefährdung der Ausbildung kann ab 10€ verweigerter Unterhaltszahlung vorliegen. Gezahltes Kindergeld wird von der Unterhaltszahlung abgezogen. Wird also das Kindergeld bereits an den/die Auszubildende*n ausgezahlt, vermindert sich die Unterhaltsleistung der Eltern um diesen Betrag.

Was passiert, wenn mein Antrag auf Vorausleistung bewilligt wird?

In dem Fall zahlt dir das Bafög Amt den Beitrag, den deine Eltern dir direkt oder indirekt verweigern. Anschließend holt sich das Bafög Amt das Geld von deinen Eltern zurück, im Zweifel auch per Unterhaltsprozess.

Notwendige Nachweise für den Antrag:

  • schriftliche Aufforderung an die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, wenn bereits erfolgt
  • Eventuell gerichtlich geänderte Unterhaltsbestimmungen oder Kopien von getroffenen Unterhaltsregelungen
  • Einkommensbescheide eines eventuellen Ehepartners

Um die Weiterförderung des bisher bezahlten Bafög Satzes zu erleichtern, gibt es das Formblatt 9. Dies gilt aber nur, wenn es sich um einen Folgeantrag handelt, der nahtlos an eine bestehende Förderung anknüpft und der Hochschulstandort zwischen den Anträgen nicht gewechselt wurde.

Sollten sich an dem eigenen Einkommen oder Vermögen etwas deutlich verändert haben, muss stattdessen Formblatt 1 samt aller notwendigen Nachweise eingereicht werden.

BAföG hat viel Potential!

Im BAföG steckt viel Potential, das derzeit aber nicht genutzt wird. Zwar ist man froh über das Geld, von echter finanzieller Absicherung kann aber nicht die Rede sein. Doch das muss nicht sein! Das BAföG muss zu seinem ursprünglichen Versprechen zurückkehren und einen Aufstieg durch Bildung ermöglichen.

Unsere Forderungen

Die Zahlen der BAföG-Empfänger*innen sinken seit Jahren, Studierende fühlen sich allein gelassen und für die Studierendenwerke ist es eine Herausforderung die Bearbeitung überhaupt zu finanzieren – obwohl das BAföG doch eine Sozialleistung des Bundes ist. Wir finden es reicht. Die Idee der Ausbildungsförderung ist gut, die Umsetzung hingegen absolut unzureichend. Deswegen fordern wir unter anderem eine grundsätzliche Erhöhung des BAföGs und, dass der Verdienst der Eltern endlich keine Rolle mehr spielt, um sich die Ausbildung zu finanzieren. Wir möchten, dass der Zugang zum BAföG geöffnet wird und auch nichts mehr zurückgezahlt werden muss und wünschen uns auch konkrete Veränderungen vor Ort – im BAföG-Amt hier in Münster.

Auch Nudeln mit Pesto kosten Geld.

BAföG-Satz erhöhen!

Die Bedarfssätze entsprachen bei der Einführung des BAföG noch dem realen Bedarf der Studierenden, wurden jedoch in den vergangenen Jahrzehnten nicht ausreichend angepasst. Argumentiert wird mit den Kosten, mit welchen sich dies im Bundehaushalt niederschlägt. Dabei ist die Frage doch eigentlich nicht, ob der Bund sich diese Ausgaben leisten kann, sondern welche politischen Prioritäten gesetzt werden.
Grundlage der Analyse im BAföG-Bericht der Bundesregierung muss wieder eine Indexierung der Bedarfssatz-, Freibetrags-, Lebenshaltungs- und Lohnentwicklung seit Einführung des BAföGs 1971 sein, damit vergangene Nichtanpassungen nicht unter den Tisch fallen. Die nächste Bedarfssatzerhöhung sollte die faktische Entwertung der Ausbildungsförderung seit ihrer Einführung ausgleichen. Nach dem Inkrafttreten des 25. BAföGÄndG erfordert dies eine sofortige Erhöhung der Fördersätze um mind. 6,5 Prozent (Höchstsatz = 908€)

Frei. Selbstbestimmt. Eigenverantwortlich.

Elternunabhängiges BAföG!

Maßgeblich für Entscheidungen über BAföG Anträge sind unter anderem Einkommen und Besitz der Eltern. Wenn Familien gerade über den Einkommensfreibeträgen liegen oder über entsprechenden Grundbesitz verfügen, bedeutet dies häufig nicht, dass sie in der Lage sind, ihre Kinder bedarfsgerecht zu unterstützen. Die immer wieder argumentierte Möglichkeit sich als Student*in den Unterhalt einzuklagen geht oft mit dem Risiko einher gute Familienverhältnisse zu riskieren und ist daher für viele Betroffene keine Option.

Damit Studierende nicht in die Bedrängnis kommen, entscheiden zu müssen, ob sie sich durch den Klageweg mit ihrer Familie zerstreiten oder gegebenenfalls wegen finanziellen Hürden von einem Studium absehen, soll die Bedarfsermittlung beim BAföG elternunabhängig werden.

Es studiert nicht nur ein Prototyp.

Öffnung des BAföG für alle!

Das BAföG ist eine Sozialleistung, die es möglich machen soll, dass jede*r unabhängig der sozialen Herkunft studieren kann. Der Umsetzung dieser grundsätzlich großartigen Idee stehen zurzeit allerdings verschiedene Probleme im Weg: Die Förderungshöchstdauer wird anhand der häufig knapp gesetzten Regelstudienzeit bemessen und entspricht dabei selten auch der Durchschnittsstudienzeit der Studiengänge.  Eine Förderung von Studierenden über 30 im Bachelor und über 35 im Master ist nicht vorgesehen und bei Ausbildungs- und Studiengangswechsel ist eine weiterführung der Förderung fast immer mit Schwierigkeiten verbunden. Auch ausländische Studierende können nicht vom BAföG profitieren und finden auch keine Ersatzleistung, welche sie bei ihrem Studium unterstützt. All diese Hürden und Vorgaben entsprechen nicht dem Orientierungsprozess junger Menschen und schränken diejenigen, die auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, in der Wahl ihrer Bildungswege maßgeblich ein.

Daher fordern wir die allgemeine Öffnung des BAföGs. Das heißt: Streichen der Altersgrenzen, Öffnung für ausländische Studierende, eine realistische Förderungshöchstdauer und die Herabsetzung der Hürden beim Studienwechsel.

Nichts Halbes und nichts Ganzes.

BAföG wieder als Vollzuschuss!

Ausbildungsförderung ist eine Sozialleistung, Eingeführt wurde das BAföG als Vollzuschuss, doch bereits dort wurde sich die Möglichkeit eines Darlehensanteils offen gehalten. 10 Jahre später wurde es komplett auf ein Darlehen umgestellt und heute gilt 50:50. Hälfte Zuschuss, Hälfte Darlehen (bis 10.000€). In schwächeren und bildungsbenachteiligten Familien herrscht jedoch häufig eine große Angst vor Verschuldung und grade für junge Studierende gibt oftmals Probleme Schulden nach dem Studium neben der Familiengründung, welche häufig in diese Zeit fällt, abzubauen.

Aus diesen Gründen fordern wir, den Darlehensanteil schrittweise zurückzufahren und für soziale Gerechtigkeit beim Hochschulzugang langfristig komplett zum Zuschuss zurückzugehen.

All we need is Wohnraum.

 

Wohnkostenpauschale an örtliche Mieten anpassen!

Die aktuelle Wohnpauschale beträgt 325€. Dieser Pauschale ist nicht nur für Münster, sondern für den Großteil der Studienorte zu gering. Außerdem ist es je nach Standort gegebenenfalls gar nicht so leicht überhaupt bezahlbaren Wohnraum zu finden und sich dabei noch an diesem Satz orientieren zu müssen. Der Zugang zu Hochschulen in teureren Studienstäten wird somit finanziell benachteiligten Studierenden durch die aktuelle bundesweite pauschale erschwert.

Wir sind uns einig: Die Wahl des Studienorts darf nicht von den Wohnkosten abhängen und fordern Mietstufen einzuführen, wobei die verschiedenen Studienorte den Stufen nach der Durchschnittmiete zugeordnet werden und den lokalen Preisen entsprechende realistisch Wohnkostenpauschalen gezahlt werden.

Studierst du schon - oder bearbeitet das BAföG Amt noch?

Mehr Personal fürs BAföG-Amt!

Stromrechnungen, Miete, Lebenshaltungskosten warten nicht – das BAföG-Amt lässt aber auf sich warten. Derzeit kommt es zu unzumutbaren Bearbeitungszeiten der BAföG-Anträge im Studierendenwerk Münster. Diese Wartezeiten, welche für die wenigsten mit eigenen finanziellen Mitteln überbrückbar sind, ziehen dabei weitreichende Konsequenzen für Studierende mit sich: Verschuldung, leere Kühlschränke, Kündigungen etc. Mehr Personal ist notwendig, um Bafög Anträge zeitnah bearbeiten zu können. Ein Verweis auf Krankheits- oder Urlaubsausfälle darf kein Grund mehr sein, dass Studierende auf ihre zustehenden BAföG Leistungen warten.

Das Land NRW hat die rechtzeitige Unterstützung der Studierendenwerke versäumt. Die Münsteraner Asten fordern daher schnellstmöglich eine ausreichend finanzielle Versorgung der BAföG-Abteilung des Studierendenwerks Münster vom Land Nordrhein-Westfalen in Form einer besseren personellen Ausstattung für das Bafög Amt.

Damit die wenigen Sachbearbeiter*innen nicht mehr über ihre Kapazitätsgrenzen hinweg gefordert sind und genügend Platz für Beratung von Studierenden bleibt, sind mehr Personal für die Antragsbearbeitung, sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretungen notwendig, um die Antragsbearbeitungen konstant durchführen zu können und den Antragsteller*innen zeitnah Rückmeldungen geben zu können. Außerdem muss eine durchgängige Anpassung der personellen Ausstattung des Bafög-Amts bei steigenden Anträgen oder pandemiebedingter Mehrauslastung vorgenommen werden.

Studierendenmeinung für die Studienfinanzierung.

Studentische Mitbestimmung im BAföG-Amt!

Studentische Partizipation ist wichtiger Bestandteil gemeinsamer Lösungsfindung und trägt zur Legitimation von Entscheidungen bei. Studierende und ihre Vertreter*innen können hierbei dabei helfen Prozesse zu optimieren und spiegeln Meinungen der Studierendenschaft wider. BAföG-Empfänger*innen an der Universität Münster sind Studierende, BAföG-Themen betreffen unmittelbar die Lebensrealitäten eben dieser.

Die ASten Münsters fordern daher mehr langfristige studentische Partizipationsmöglichkeiten in der BAföG-Abteilung des Studierendenwerks Münster. Studentische Interessen müssen intensiver und langfristiger vertreten werden. Konkret fordern wir deshalb:

  • die Einrichtung einer studentischen Vernetzungsstelle im BAföG-Amt, welche bei Entscheidungsfindung innerhalb des BAföG-Amts integriert wird
  • eine regelmäßige Evaluation von Sachbearbeiter*innen im BAföG-Amt
  • eine gemeinsame Reflektion und Aufarbeitung eben dieser Evaluationsergebnisse zusammen mit Vertreter*innen der Studierendenschaft

Wir lassen dich nicht alleine!

Sozialberatung AStA der Uni

Die Sozialberatung kann akute finanzielle Notlagen von Studierenden der Uni Münster auffangen. Je nach Problemlage, können der Semesterbeitrag zurückerstattet, zinslose Sozialkredite gewährt oder der Corona-Notfonds in Anspruch genommen werden. Welche dieser Möglichkeiten für dich sinnvoll sind, erfährst du in der Beratung. Melde dich über das Support-System, das auf der Website des AStA verlinkt ist.

Sozialberatung AStA der FH

Der AStA der Fachhochschule bietet ihren Studierenden eine kostenlose Sozialberatung in Münster und Steinfurt an. Die Sozialberatung unterstützt Studierende der FH bei der Studiumsfinanzierung, Studium mit Kind oder der studentischen Krankenversicherung, aber auch bei vielen anderen Themen. Melde dich per Telefon oder E-Mail bei der Sozialberaterin des AStA. Alle Daten findest du auf der Website des AStA.

Sozialberatung des Studierendenwerks

Die Sozialberatung des Studierendenwerks berät alle Studierenden in Münster zu Rechten und Pflichten in einem Studium, in Fragen der Studiumsfinanzierung und dem Auslandsstudium in Münster. Außerdem unterstützt dich die Beratungsstelle bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Alle Kontaktmöglichkeiten findest du auf der Internetseite.

Hilfetelefon vom Bund

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung bietet gemeinsam mit den Bundesländern eine kostenlose telefonische Beratung zum Thema BAföG an. Hier kannst du anrufen, wenn du konkrete Fragen zu einzelnen Angaben oder Nachweisen bei deinem BAföG-Antrag hast. Auf dem verlinkten Portal kannst du deinen BAföG-Antrag außerdem direkt online stellen.

... oder melde dich direkt!

Du hast BAföG bereits ein oder mehrmals beantragt, warst im BAföG Amt oder bist du anderweitig an Informationen gekommen? Oder du hast genau das bisher aus verschiedensten Gründen gemieden? Teile hier deine Erfahrungen mit uns- ob positiv oder negativ. Lass deine Wut oder auch hilfreiche Informationen für andere hier raus, um gemeinsam die BAföG Situation für Studierende zu verbessern!
Aber auch bei Fragen rund um deinen BAföG-Antrag kannst du dich bei uns melden und wir leiten dein Anliegen an unsere Sozialberatung oder den BAföG-AK weiter.

13 + 12 =

Termine

BAföG-Antragscafé

Hast du deinen BAföG-Antrag schon ausgefüllt? Du kommst nicht weiter mit deinem Antrag oder weißt gar nicht erst wo du anfangen sollst? Komm in unser digitales Antragscafé! Gemeinsam mit Expert*innen aus den verschiedenen Bereichen rundum BAföG bewältigen wir den bürokratischen Aufwand eines BAföG-Antrags. Der nächste Termin ist: Montag, 19.04.2021 ab 16:00 Uhr

BAföG-Antragscafé

Hast du deinen BAföG-Antrag schon ausgefüllt? Du kommst nicht weiter mit deinem Antrag oder weißt gar nicht erst wo du anfangen sollst? Komm in unser digitales Antragscafé! Gemeinsam mit Expert*innen aus den verschiedenen Bereichen rundum BAföG bewältigen wir den bürokratischen Aufwand eines BAföG-Antrags. Der nächste Termin ist: Montag, 19.04.2021 ab 16:00 Uhr

Impressum | Datenschutz